Thema: Novel-Food-Verordnung

Dr. Martin Müller • 22. Februar 2026

Novel Food – Spielräume sichern: erst bewerten, dann handeln


Novel Food – „neuartige Lebensmittel" – klingt nach Zukunft, Hightech und Innovation.


Doch manchmal ist das, was aus lebensmittelrechtlicher Sicht als „neuartig" eingestuft wird, gar nichts völlig Neues.


Auch ein bekanntes Lebensmittel kann als Novel Food gelten, wenn es mit einem neuen Verfahren behandelt wird und dadurch seine Strukturen signifikant verändert werden. Pflanzenextrakte sollten deshalb immer genau geprüft werden, auch wenn das Ausgangsmaterial bereits seit langer Zeit in Europa als Lebensmittel benutzt wird.


Jeder Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob sein Produkt als Novel Food einzustufen ist.
  Wird diese Prüfung versäumt oder leichtfertig umgangen, kann das schnell juristische Folgen haben – bis hin zur strafrechtlichen Relevanz.


Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, wie wichtig es ist, nicht zu früh den komplizierten Weg über Anwälte oder Behörden einzuschlagen. Häufig genügt es, zunächst eine fundierte, sachverständige Einschätzung einzuholen – diskret, pragmatisch und strategisch klug.


Hier kommt das "Anti-Vorsatz-Gutachten" für die Schublade ins Spiel:

Es dokumentiert, dass Sie Ihre Prüfpflicht ernst nehmen, und schafft gleichzeitig einen realistischen Handlungsspielraum.


Denn mit einer solchen gutachterlichen Grundlage lässt sich das Projekt oft gezielt anstoßen – unter Nutzung der bestehenden Bewertungsspielräume, um vielleicht schon erste Marktaktivitäten zu beginnen und parallel das formale Verfahren vorzubereiten.


So können Sie bereits frühzeitig Umsätze generieren, ohne das regulatorische Risiko zu ignorieren – eine Vorgehensweise, die in der Praxis häufig der entscheidende Unterschied zwischen Stillstand und strategischem Fortschritt ist.


Mein Ansatz basiert auf über 20 Jahren Erfahrung in Wissenschaft, Produktentwicklung und behördlicher Bewertungspraxis. Ich begleite Unternehmen von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Markteinführung – mit Fachkenntnis, Weitblick und Sinn für Machbarkeit. Jede Beratung ist individuell, vertraulich und auf Ihr Projekt zugeschnitten.


Mein Tipp:

Sprechen Sie zunächst mit mir, bevor Sie ein anwaltliches oder behördliches Konsultationsverfahren starten - denn danach lassen sich oft keine alternativen Einstufungen oder flexiblen Lösungen mehr nutzen.


Gemeinsam entwickeln wir eine durchdachte Strategie, die juristische Sicherheit mit wirtschaftlicher Realisierbarkeit verbindet.

Mehr Informationen finden Sie auf meiner 
Internetseite.


Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen – und Ihnen zu zeigen, wie innovative Ideen regulierungssicher durchdacht und erfolgreich umgesetzt werden können.

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