Novel Food

Neuartige Lebensmittel rechtssicher in den Verkehr bringen


Neuartige Lebensmittel („Novel Food“) eröffnen spannende Marktchancen – bergen aber auch erhebliche regulatorische Risiken. Bevor Sie investieren, entwickeln oder importieren, sollte geklärt sein, ob Ihr Produkt unter die Novel‑Food‑Verordnung (EU) 2015/2283 fällt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.


Mein Tipp:

Sprechen Sie zunächst einmal mit mir, bevor Sie ein anwaltliches oder behördliches Konsultationsverfahren starten.


Als freier Sachverständiger für Lebensmittel mit langjähriger Erfahrung unterstütze ich Sie dabei, Chancen zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.


Was ist ein „neuartiges Lebensmittel“?


Die Verordnung (EU) 2015/2283 definiert neuartige Lebensmittel im Kern als solche, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in bestimmte Fallgruppen fallen. Dazu zählen unter anderem neue oder gezielt veränderte Molekülstrukturen, Erzeugnisse aus Mikroorganismen, Pilzen, Algen, bestimmten Pflanzen- oder Tierteilen, Lebensmittel aus Zell‑ und Gewebekulturen, technisch hergestellte Nanomaterialien sowie neue Quellen für Vitamine und Mineralstoffe.


Wichtig:

Auch bereits bekannte oder etablierte Lebensmittel können als Novel Food eingestuft werden, wennn sie mit neuartigen Verfahren behandelt werden.


Typische Beispiele für Novel‑Food‑Fragestellungen sind etwa Pflanzenextrakte - auch von in Europa heimischen Pflanzen -, Insektenprodukte, neue Protein‑ oder Faserzutaten, fermentativ erzeugte Inhaltsstoffe oder traditionelle Lebensmittel aus Drittländern, die in der EU keine etablierte Verzehrtradition haben.


Mein Leistungsangebot im Bereich Novel Food:


Ich unterstütze Sie in allen Phasen – von der ersten Idee bis zur Markteinführung bzw. Anpassung bestehender Produkte.


  • Erstbewertung: „Novel oder nicht?“
    Systematische Prüfung, ob Ihr Produkt unter die Novel‑Food‑Verordnung fällt, Zuordnung zu Fallgruppen, Bewertung der Verwendungsgeschichte und Einschätzung, ob ein Zulassungsverfahren notwendig ist oder ob alternative Wege möglich sind.
  • Gutachterliche Stellungnahmen und Verkehrsfähigkeitsbewertungen
    Erstellung nachvollziehbarer schriftlicher Bewertungen zur Einordnung als neuartiges oder nicht neuartiges Lebensmittel, zur Verkehrsfähigkeit im Lichte der einschlägigen EU‑Rechtsvorschriften und zur Argumentation gegenüber Behörden, Geschäftspartnern oder in Streitfällen.
  • Strategie und Begleitung von Novel‑Food‑Anträgen
    Unterstützung bei der Auswahl des passenden Zulassungswegs (klassischer Novel‑Food‑Antrag, vereinfachtes Verfahren für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern etc.), bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und bei der Planung von Studien und Datenpaketen.
  • Abgrenzung und Optimierung von Produktkonzepten
    Prüfung, ob und wie Rezepturen, Herstellungsverfahren oder Verzehrsempfehlungen so gestaltet werden können, dass Sie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens agieren und unnötige Novel‑Food‑Verfahren vermeiden.


Ihre Vorteile:


  • Unabhängige sachverständige Bewertung
    Als freier Sachverständiger mit langjähriger Erfahrung im Lebensmittelrecht kann ich die bestehenden Bewertungsspielräume realistisch einschätzen und mit Ihnen gezielt nutzen.
  • Praxisnahe und verständliche Gutachten
    Meine Stellungnahmen sind so aufgebaut, dass sie von Fachabteilungen, Geschäftsführung, Behörden und ggf. Gerichten nachvollzogen werden können.
  • Effizienter Einsatz moderner Recherche‑ und Analysesysteme
    Durch den strukturierten Einsatz KI‑gestützter Recherchen können relevante Informationen schneller zusammengeführt und die Evidenzbasis Ihrer Projekte gestärkt werden – stets unter meiner fachlichen Verantwortung.


Für wen ist das interessant?


Mein Angebot im Bereich Novel Food richtet sich insbesondere an:

  • Hersteller und Inverkehrbringer neuartiger Lebensmittel und Zutaten
  • Importeure und Händler innovativer Produkte aus Drittländern
  • Start‑ups mit neuartigen Produktkonzepten im Lebensmittel‑ und Nahrungsergänzungsbereich
  • etablierte Unternehmen, die bestehende oder neue Produkte an die aktuelle Rechtslage anpassen oder rechtliche Risiken minimieren möchten


Nächste Schritte:


Wenn Sie ein Produkt mit möglichem Novel‑Food‑Bezug planen oder bereits im Markt haben, lohnt sich eine frühzeitige sachverständige Einschätzung. Eine kurze Beschreibung Ihres Produkts oder Ihrer Fragestellung genügt – Sie erhalten zeitnah eine erste, unverbindliche Rückmeldung und Vorschläge für das weitere Vorgehen.


Schildern Sie mir Ihr Projekt per E‑Mail oder rufen Sie mich an – eine strategische Erstberatung zur Festlegung der nächsten Schritte ist für Sie kostenlos.​



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Eine strategische Erstberatung zur Festlegung weiterer Schritte ist grundsätzlich kostenlos.


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