Thema: Health-Claims-Verordnung

Dr. Martin Müller • 5. Februar 2023

10 Jahre nach dem Start der Werbeverbote:

Gedanken und Anregungen für einen kreativen Umgang


2003 wurde der EU-Gesetzgebungsprozess zur Health-Claims-Verordnung gestartet und seit gut 10 Jahren, seit dem 14. Dezember 2012, gelten Werbeverbote für Lebensmittel. Es darf seitdem nur noch mit gesundheitsbezogenen Eigenschaften von Lebensmitteln geworben werden, wenn dies ausdrücklich genehmigt ist. Die Genehmigung erfolgt durch einen von der EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) wissenschaftlich positiv bewerteten und danach von der EU-Kommission formal juristisch zugelassenen Health Claim.


Was hat die Health-Claims-Verordnung bewirkt und wie kann man mit ihr sinnvoll umgehen?


Ich will jetzt nicht die Frage diskutieren, ob durch diese Verordnung in den letzten 10 Jahren tatsächlich der Verbraucherschutz gestärkt wurde, was der Unionsgesetzgeber ja urspünglich wollte, oder ob durch die Regelungslücken und Versäumnisse bei der Umsetzung der Verordnung vielleicht eher das Gegenteil erreicht wurde. Viele sind hier nicht zufrieden.


Ich möchte auch nicht die Tatsache kommentieren, dass nicht alle in der Verordnung vorgesehenen Regelungen umgesetzt wurden, wie das Konzept der Nährwertprofile oder die Bewertung von pflanzlichen Stoffen (Botanicals). Das Regelungskonstrukt ist nach vielen Jahren immer noch nicht fertig. Einige bezeichnen die Health-Claims-Verordnung deswegen ja auch als ein „Paradebeispiel für eine gescheiterte Gesetzgebung“.


Und, ich möchte hier auch nicht näher erläutern, wie man durch den einfachen Zusatz von Vitaminen, Mineralien oder anderen Stoffen mit zugelassenen Health Claims im Prinzip jedem Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel einen Gesundheitsnutzen künstlich implantieren kann, auch wenn dieser ursprünglich nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist. Ich denke, dies ist hinlänglich bekannt und wird viel zu oft praktiziert.


Ich möchte heute diese Fragen aufwerfen und damit einen vielleicht neuen kreativen Umgang mit dieser Verordnung anregen:


  • Wie kann man die gegenwärtige Sachlage nutzen, dass die EFSA oder die Kommission bisher bei vielen Botanicals nicht entschieden hat, also ein „on-hold“-Claim vorliegt?


  • Was kann man tun, wenn neue Studien, vielleicht auch eigene Untersuchungsergebnisse, über einen Stoff vorliegen, die von der EFSA bisher nicht berücksichtigt wurden?


  • Was ist möglich, wenn ein Bewertungsergebnis der EFSA wissenschaftlich zu kritisieren ist, grundsätzlich oder weil neue Erkenntnisse vorliegen?


  • Was sind eigentlich "kommerzielle Mitteilungen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" oder was ist "Werbung für Lebensmittel (...), die (...) an Endverbraucher abgegeben werden", wie in Artikel 1, Absatz 2 der Verordnung definiert, und wo sind hier die Grenzen zu einem redaktionellen Beitrag, ggf. an spezielle Personengruppen, oder einer nichtkommerziellen Mitteilung, und welche Mitteilungen sind durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes in einem besonderen Maße geschützt?


Besonders der letzte Fragenkomplex skizziert Interpretationsmöglichkeiten, als Grundlage für kreative Marketing-Konzepte, auch im Sinne von:


"Das Geheimnis von Veränderung besteht darin, alle Energie darauf zu konzentrieren,

Neues aufzubauen, statt Altes zu bekämpfen." (Sokrates).


von Martin Müller 1. Januar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden, das Jahr 2025 wird mir in besonderer Erinnerung bleiben – die Zeit verging wie im Flug, erfüllt von vielen Projekten und Aufgaben – auch im privaten Bereich – die meine volle Aufmerksamkeit forderten. Für Blog-Artikel oder Aktivitäten in den sozialen Medien blieb keine Zeit. Ich hätte natürlich mit Hilfe von künstlicher Intelligenz problemlos Beiträge schreiben können – aber das wollte ich nicht. Ich will die tägliche Informationsflut nicht verstärken, sondern nur Wissen teilen, das wirklich relevant ist. Und dies führt mich zum ersten bestimmenden Thema des vergangenen Jahres. Künstliche Intelligenz Das Thema KI hat uns durch das gesamte Jahr begleitet. Wir haben ein neues KI-gestütztes Arbeitssystem in Betrieb genommen, das die Sachverhaltsanalyse und Datenaufbereitung qualitativ auf eine neue Ebene stellt. Die Leistungsfähigkeit dieser KI-Tools ist mittlerweile beeindruckend – man kann sie tatsächlich als Hilfskraft für einen Sachverständigen einsetzen. Doch entscheidend bleibt der Mensch: vor der maschinellen Datenaufbereitung, bei ihrer Steuerung und vor allem danach, bei der kritischen Würdigung und der fachlichen Bewertung der Rechercheergebnisse. Die menschliche Expertise ist und bleibt auch in Zukunft das Fundament und zentrale Element meiner Gutachten. Mit der KI erreiche ich aber eine neue Qualität in meinen sachverständigen Stellungnahmen, besonders in der Argumentation gegenüber Behörden und vor Gericht. Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke Das zweite bestimmende Thema des vergangenen Jahres war die Entwicklung einer neuen Strategie für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzend bilanzierten Diäten), die die aktuelle regulatorische Situation berücksichtigt und die daraus resultierenden Probleme löst. Diese Strategie haben wir erstmals erfolgreich umgesetzt, und ich freue mich auf die weiteren Projekte, die sich daraus für 2026 ergeben werden. Marktentwicklung Nach wie vor beschäftigen uns viele Abmahnungen. Es gibt viele Streitigkeiten im Markt, vielleicht eine Folge der schwierigen wirtschaftlichen Lage. Marktteilnehmer kämpfen um einen aus deren Sicht kleiner werdenden Kuchen. Das verstehe ich aber nicht wirklich, denn die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Der Umsatz mit Nahrungsergänzungsmitteln stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich und soll nach Hochrechnungen im kommenden Jahr in Deutschland etwa 2 Milliarden Euro erreichen. Nahrungsergänzungsmittel sind wichtig – wirtschaftlich und gesundheitlich. Eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung mit allen erforderlichen Mikronährstoffen wird immer schwieriger – nicht nur für Senioren, sondern auch für Berufstätige, Sportler und Menschen mit besonderen Ernährungsanforderungen. Dieser wachsende Markt bietet Raum für innovative, qualitativ hochwertige Lösungen. Darauf sollten wir uns alle konzentrieren. Ausblick auf 2026 Für das kommende Jahr wünsche ich mir – und meinen Kunden – eine Rückbesinnung auf das, was zählt: kreative Problemlösung, innovative Produktentwicklung und das Vertrauen, dass es in einem wachsenden Markt für alle Platz gibt. KI-Tools sind ein gutes neues Werkzeug, aber kein Ersatz für Fachkompetenz und Verantwortung. Für 2026 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien vor allem eines: Gesundheit, um die Chancen nutzen und Ihre Ziele erreichen zu können. Ein glückliches neues Jahr wünscht Ihnen, mit den besten Grüßen, Dr. Martin Müller
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