EU-Recht und nationale Regelungen
Insekten als Lebensmittel -
Ein aktuelles Beispiel für nationale Sonderregelungen

Viele denken, dass in der EU einheitliche Regelungen gelten und es ja den europäischen Binnenmarkt gibt und man nur die EU-Verordnungen beachten muss und dann kann man Lebensmittel-Erzeugnisse ohne Probleme in ganz Europa verkaufen.
Grundsätzlich stimmt das, aber es gibt auch immer wieder nationalstaatliche Regelungen, die beachtet werden müssen.
Ein aktuelles Bespiel:
Die italienische Regierung will die Verwendung von vier verschiedenen aus Insekten gewonnenen Mehlsorten zusätzlich regeln, nachdem die Europäische Union kürzlich deren Verkauf für den menschlichen Verzehr genehmigt hat. Es wurden vier Erlasse verabschiedet, die Mehl aus Grillen, Wanderheuschrecken, Mehlwürmern und Larven betreffen.
Die Verwendung von Insektenmehl in bestimmten Lebensmitteln, wie Pizza und Pasta, soll verboten werden und die Hersteller sollen verpflichtet werden, auf dem Etikett deutlich darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt Insektenmehl enthält.
Aus Ungarn kommen auch Informationen über zusätzliche nationale Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die Insekten enthalten.
Wie ist die Lage in Deutschland?
Ich sehe heute keine Hinweise für eine geplante deutsche Sonderregelung zur deutlicheren Kennzeichnung von Insektenbestandteilen in Lebensmitteln.
Der deutsche Verbraucher muss also in Zukunft etwas genauer hinsehen, wenn er den Zusatz von Insekten in einem Lebensmittel erkennen und diese Produkte vermeiden will.