Supplements
Nahrungsergänzungsmittel
Diätetische Lebensmittel, bilanzierte Diäten

Nahrungsergänzungsmittel können eine Vielzahl von Nährstoffen und anderen Zutaten enthalten: Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Fettsäuren, Ballaststoffe, Pflanzenextrakte, Kräuter.
Besonders bei der Verwendung von innovativen und somit "interessanten" Rohstoffen aus Pflanzen, Gewürzen und Kräutern besteht immer wieder Beratungsbedarf hinsichtlich der Abgrenzung des Erzeugnisses zum Arzneimittel.
Die europäische Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG und die deutsche Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) regeln derzeit nur die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen. Andere Stoffe sind nicht berücksichtigt.
Die gesetzlichen Regelungen sind nicht umfassend, sondern lückenhaft. Eine Vielzahl von derzeit in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzten Zutaten befindet sich daher in fachlicher und rechtlicher Diskussion.
Oft sind auch arzneilich wirksame Inhaltsstoffe enthalten oder Wirkstoffe überdosiert, so dass Nebenwirkungen auftreten können und zumindest eine abstrakte Gesundheitsgefährdung für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht ausgeschlossen werden kann.
Viele Produkte werden deshalb von den zuständigen Landesuntersuchungsämtern, zum Teil regional auf unterschiedliche Weise, beanstandet und in der Folge als nicht verkehrsfähig eingestuft. Zudem wird eine große Anzahl von Erzeugnissen im Rahmen von wettbewerbsrechtlichen Verfahren begutachtet und von den Gerichten beanstandet.
Hersteller und Inverkehrbringer von Nahrungsergänzungsmitteln müssen ferner bei den Produkten im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sichere Höchstmengen für Nährstoffe in ihren Produkten festlegen. Dies ist schwierig, weil sich die Höchstmengen an den wissenschaftlich anerkannten Verträglichkeitsgrenzen orientieren sollen und verschiedene Verbrauchergruppen mit unterschiedlicher Nährstoffzufuhr aus anderen Quellen berücksichtigt werden müssen.
Immer wieder sorgen auch die eingesetzten Mengen an Inhaltsstoffen für Diskussionen, wenn die pharmakologisch wirksame Tagesdosis erreicht oder sogar überschritten wird.
Auch die Vorgaben der Diät-Verordnung (DiätV) sind in Teilen unzureichend. In Fachkreisen werden die naturwissen- schaftlichen und rechtlichen Anforderungen an diätetische Lebensmittel und insbesondere an bilanzierte Diäten kontrovers diskutiert. Immer wieder werden Zweckbestimmungen (z.B. zur Vorbeugung von Krankheiten, Beschwerden, für Schwangerschaft und Stillzeit, zur Regeneration bei Sportlern) kritisch hinterfragt.
Neue rechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene sind zusätzlich zu beachten. Die Health-Claims-Verordnung ist am 01.07.2007 in Kraft getreten. Eine neue EU-Veordnung zu den Lebensmittelzusatzstoffen ist in Vorbereitung.
Mit unseren in Wissenschaft und Praxis bewährten Kenntnissen und Erfahrungen helfen wir in diesem oftmal schwierigen Umfeld weiter. Wir zeigen die Grenzen des Machbaren und liefern die Grundlagen für eine sichere Produktentwicklung und Vermarktung.
Wir prüfen und bewerten Nahrungsergänzungsmittel.
Informationen für Kunden:
Nahrungergänzungsmittel oder Arzneimittel?
Verkehrsfähigkeitsbescheinigung
Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln (Eitkettengestaltung)
Nährwertkennzeichnung - Die neue europäische Richtlinie 2008/100/EG
Nahrungsergänzungsmittel: Schönheitspflege von innen
Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel (Infoblatt)
juristisches Thesenpapier zur neuen Health-Claims-Verordnung
Wann sind Lebensmittel wirklich gesund? (Artikel)
Diätetische Lebensmittel (ergänzend bilanzierte Diäten)
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